Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z.B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder.