In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Reha, Pflegeeinrichtungen folgendes für Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen:
Mitversichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch
die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Ferner sind nicht versichert Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Mitversichert ist im Rahmen der Versicherungssumme für allgemeine Vermögensschäden die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der Betriebsangehörigen einschließlich des etwa angestellten Datenschutzbeauftragten wegen Vermögensschäden im Sinne von Ziff. 2 AHB aus Schadenereignissen durch
die Verletzung personenbezogener Bestimmungen in Datenschutzgesetzen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Ferner sind nicht versichert Bußen, Strafen sowie Kosten derartiger Verfahren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023