In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Handel und Gewerbe mit Produktdeckung folgendes für Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten:
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieserart ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Eingeschlossen ist gemäß Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Abhandenkommens von fremden Schlüsseln und Codekarten, soweit diese Schlüsselfunktion haben.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Schlüssel, Code-Karten und Schließanlagen.
Die Versicherungssumme für Schäden dieserart ist im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden begrenzt auf 100.000 EUR je Schadenereignis und steht je Versicherungsjahr zweimal zur Verfügung.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 500 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023