Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler nachstehende Regelungen hinsichtlich der mitversicherten Kosten:
Im Rahmen der gemäß § 1 Ziff. 1 Haftpflichtkasse RB GIV Immo versicherten Tätigkeiten ersetzt der Versicherer in Erweiterung des § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein unter der Maßgabe, dass an die Stelle des Haftpflichtanspruchs gemäß § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein der Streitwert tritt,
- Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung handelt. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass der Versicherer von dem Beginn des Verfahrens unverzüglich nach Zustellung der Antragsschrift oder eines Gerichtsbeschlusses vollständig unterrichtet wird;
- Gerichts- und Anwaltskosten einer Unterlassungsklage gegen den Versicherungsnehmer.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020