Im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse umfasst der Tarif Internetschutz folgende Leistungen:
- Leistungsbausteine ROLAND Rechtsschutz
Ihrem Vertrag liegen die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Rechtsschutz-Bedingungen (ARB 2021, Stand 10.2020) zugrunde.
Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes richtet sich nach den Ziffern 1. und 2. sowie 4 bis 11.8 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020 und dem Baustein Privat der Besondere Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P) mit den Leistungen der Ziffern:
• 3.9 Ausschnittsdeckung Aktiver-Straf-Rechtsschutz,
• 3.18 Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet und
• 3.21.1 JurWay Basic (ausschließlich JurLine – telefonische Rechtsberatung).
In dem Baustein P gilt der Familientarif als vereinbart.
- Versicherungsfall
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende – also im versicherten Zeitraum – eingetreten ist.
Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder der Gegner erstmalig gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen haben oder verstoßen haben sollen.
In der Leistungsart JurWay Basic (JurLine) haben Sie ab dem Ereignis, das aufgrund konkreter Lebensumstände das Beratungsbedürfnis erstmals hat entstehen lassen, Versicherungsschutz.
- Versicherte Personen
Versicherungsnehmer und Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger als 12 Monate außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz nur während der Ausbildung, einem freiwilligen Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Kein Versicherungsschutz besteht für Wohngemeinschaften.
- Leistungsumfang
Sie haben in diesem Baustein Versicherungsschutz für Ihren privaten Lebensbereich (Besondere Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P)).
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine abschließende Aufzählung der für den privaten Lebensbereich in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche. Andere Leistungsarten aus dem Baustein P finden keine Anwendung:
• Ziffer 3.9 Straf-Rechtsschutz der ARB 10.2020:
Der Versicherungsschutz umfasst den aktiven Straf-Rechtsschutz für die anwaltliche Tätigkeit im Falle einer Strafanzeige, die Sie wegen Schädigung Ihrer E-Reputation oder Identitätsmissbrauchs erstatten wollen.
• Ziffer 3.18 Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet der ARB 10.2020:
Für den Rat oder die Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts als Reaktion auf eine Abmahnung, die Sie als Privatperson wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes im Internet erhalten haben.
Wir übernehmen die Kosten bis zu 500 EUR pro Kalenderjahr. Wir erstatten die Kosten für eine Beratung auch dann, wenn der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig wird.
• Ziffer 3.21.1 JurWay Basic - JurLine – telefonische Rechtsberatung
Für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten (Internetrisiko). Es muss deutsches Recht anwendbar sein.
Diese Rechtsberatung darf nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwalts zusammenhängen.
Für die JurLine (telefonische Rechtsberatung) erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 06154-6011678.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025