In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Internetschutz folgendes für Geltungsbereich:
Versicherungsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Beratungsleistungen können nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025