Im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Internetschutz folgende Bestimmungen hinsichtlich des ROLAND Rechtsschutzes für Internetrechtsschutz:
• Hierzu sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020 und dem Baustein Privat der Besonderen Bedingungen für den Grund-Baustein Privat-Rechtsschutz (P) zu beachten.
• Der ROLAND Rechtsschutz- Internetrechtsschutz hat keine Wartezeit.
• Eine Selbstbeteiligung findet keine Anwendung.
• Die (inhaltlichen) Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) der ROLAND, Stand 10.2020 unter der Ziffer 6.2 geregelt und finden Anwendung.
• Bei einem Versicherungsfall sind die Obliegenheiten aus den ARB 2021 unter Teil A 11 zu beachten und finden Anwendung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025