Im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif "Internetschutz" nachstehende Regelungen hinsichtlich der Dauer und Beendigung des Versicherungsschutzes:
- Für die versicherte Person endet der Versicherungsschutz mit dem vom Versicherungsnehmer schriftlich mitgeteilten Abmeldedatum bei ROLAND. Eine Mitteilung gegenüber der versicherten Person erfolgt durch ROLAND nicht.
- Wird der Gruppenversicherungsvertrag zwischen ROLAND und Versicherungsnehmer beendet, endet auch der Versicherungsschutz für die versicherte Person zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025