Im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Internetschutz hinsichtlich der gesetzlichen Verjährung Folgendes:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025