In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Fahrrad folgendes für Kenntnis und Verhalten der versicherten Person:
Für den Haftpflichtkassen Fahrrad-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person von Bedeutung sind (§ 47 VVG).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Für den Haftpflichtkassen Fahrrad-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Person von Bedeutung sind (§ 47 VVG).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025