In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Fahrrad folgendes für Verpflichtungen Dritter:
a) Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
b) Hat die versicherte Person aufgrund desselben Schadenfalles auch Erstattungsansprüche gleichen Inhaltes gegen Dritte, kann sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die ihren Gesamtschaden übersteigt.
c) Soweit die versicherte Person aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beanspruchen kann, steht es ihr frei, welchem Versicherer sie den Schadenfall meldet.
Meldet sie den Schaden bei ROLAND, wird ROLAND im Rahmen dieses Schutzbriefes in Vorleistung treten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
a) Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
b) Hat die versicherte Person aufgrund desselben Schadenfalles auch Erstattungsansprüche gleichen Inhaltes gegen Dritte, kann sie insgesamt keine Entschädigung verlangen, die ihren Gesamtschaden übersteigt.
c) Soweit die versicherte Person aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung beanspruchen kann, steht es ihr frei, welchem Versicherer sie den Schadenfall meldet.
Meldet sie den Schaden bei ROLAND, wird ROLAND im Rahmen dieses Schutzbriefes in Vorleistung treten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025