In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Kosten:
- Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten
- In Erweiterung von § 8 VHB 2016 ersetzt der Versicherer nach einem Versicherungsfall die durch einen Kaufbeleg nachgewiesenen Mehrkosten für folgende neu zu beschaffende Haushaltsgeräte mit einer zum Zeitpunkt des Schadens höchsten Effizienzklasse: Waschmaschinen, Waschtrockner, Trockner, Kühlschränke, Gefrierschränke bzw. -truhen und Geschirrspüler.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
In Erweiterung von § 8 VHB 2016 ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.
- Kosten für Fehlalarm von Rauch-, Hitze-, Gasmeldern
- In Erweiterung von § 8 VHB 2016 ersetzt der Versicherer, infolge eines Fehlalarms von Rauch-, Hitze- oder Gasmeldern, die nachgewiesenen Kosten
a) eines Feuerwehreinsatzes;
b) für die Beseitigung von Schäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in die versicherte Wohnung.
Voraussetzung ist, dass die in 1. genannten Melder, die nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
- Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht werden.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Kosten für eine psychologische Erstberatung
- In Erweiterung von § 8 VHB 2016 besteht Versicherungsschutz für die psychologische Erstberatung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten, zur Behandlung der durch einen Versicherungsfall verursachten psychischen Beschwerden beim Versicherungsnehmer. Mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sind diesem gleichgestellt.
- Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass ein Brandschaden, Einbruchdiebstahl oder Raub gemäß § 2 und § 3 VHB 2016 eingetreten ist.
- Die Entschädigungsgrenze beträgt je Versicherungsfall 500 EUR.
- Kosten für Kinderbetreuung
- In Erweiterung von § 8 VHB 2016 werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese nach einem Versicherungsfall erforderlich waren.
- Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine Höhe von 1.500 EUR übersteigt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten
- In Erweiterung von § 8 VHB 2016 ersetzt der Versicherer nach einem Versicherungsfall die durch einen Kaufbeleg nachgewiesenen Mehrkosten für folgende neu zu beschaffende Haushaltsgeräte mit einer zum Zeitpunkt des Schadens höchsten Effizienzklasse: Waschmaschinen, Waschtrockner, Trockner, Kühlschränke, Gefrierschränke bzw. -truhen und Geschirrspüler.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Mehrkosten durch Technologiefortschritt
In Erweiterung von § 8 VHB 2016 ersetzt der Versicherer die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der vom Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahe kommt.
- Kosten für Fehlalarm von Rauch-, Hitze-, Gasmeldern
- In Erweiterung von § 8 VHB 2016 ersetzt der Versicherer, infolge eines Fehlalarms von Rauch-, Hitze- oder Gasmeldern, die nachgewiesenen Kosten
a) eines Feuerwehreinsatzes;
b) für die Beseitigung von Schäden durch gewaltsamen Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in die versicherte Wohnung.
Voraussetzung ist, dass die in 1. genannten Melder, die nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.
- Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht werden.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
- Kosten für eine psychologische Erstberatung
- In Erweiterung von § 8 VHB 2016 besteht Versicherungsschutz für die psychologische Erstberatung durch einen Psychologen oder Psychotherapeuten, zur Behandlung der durch einen Versicherungsfall verursachten psychischen Beschwerden beim Versicherungsnehmer. Mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sind diesem gleichgestellt.
- Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass ein Brandschaden, Einbruchdiebstahl oder Raub gemäß § 2 und § 3 VHB 2016 eingetreten ist.
- Die Entschädigungsgrenze beträgt je Versicherungsfall 500 EUR.
- Kosten für Kinderbetreuung
- In Erweiterung von § 8 VHB 2016 werden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese nach einem Versicherungsfall erforderlich waren.
- Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine Höhe von 1.500 EUR übersteigt.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 EUR begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025