In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Fahrrad folgendes für Gesetzliche Verjährung:
a) Die Ansprüche aus dem Haftpflichtkassen Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
b) Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
a) Die Ansprüche aus dem Haftpflichtkassen Fahrrad-Schutzbrief verjähren nach Ablauf von drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
b) Hat die versicherte Person einen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025