Im Tarif "Einfach Komplett" der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten für grob fahrlässige Verstöße gegen gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften folgende Regelungen:
Abweichend von § 26 Nr. 3 a) VHB 2016 wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit / Sicherheitsvorschrift nach § 16 VHB 2016 und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften § 26 Nr. 1 a) aa) VHB 2016 auf eine Leistungskürzung verzichtet. Die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und die Einhaltung aller sonstigen vertraglichen Obliegenheiten bleiben davon unberührt.
- Zusätzliche Klauseln
C1. In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten vereinbart:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025