In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Entschädigungsgrenzen für Wertsachen:
Wertschutzschränke
- Definitionen
a) Versicherte Wertsachen (siehe § 6 Nr. 2 b)) sind
aa) Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt,
ab) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
ac) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin,
ad) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken) sowie nicht in ac) genannte Sachen aus Silber,
ae) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die
ba) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder European Certification Body GmbH (ECB´S) anerkannt sind und
bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
- Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 1 b)) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf
ba) 1.500 EUR für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennwert übersteigt;
bb) 3.750 EUR insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
bc) 20.000 EUR insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025