Im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Internetschutz bezüglich der Kenntnis und des Verhaltens der versicherten Personen folgende Bestimmungen:
Für den WebSecure-Schutzbrief können die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen berücksichtigt werden, wenn nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis oder das Verhalten der versicherten Personen von Bedeutung sind (§ 47 VVG).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025