Im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif "Internetschutz" folgende Regelungen für Anzeigen, Willenserklärungen sowie Änderungen der Anschrift:
- Alle für ROLAND bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. Für die Meldung von Rechtsschutz-Schadenfällen steht der versicherten Person gemäß § 1, Allgemeiner Teil der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung. Für die Meldung von Schutzbrief-Schadenfällen steht der versicherten Person gemäß § 1, Allgemeiner Teil der telefonische 24-Stunden-Service zur Verfügung.
- Hat die versicherte Person ROLAND eine Änderung Ihrer Anschrift oder eine Namensänderung nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025