Im Rahmen der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif "Fahrrad" die folgenden versicherten Leistungen des Fahrrad-Schutzbriefs der Haftpflichtkasse:
Nach einem Schadenfall unterstützt ROLAND die versicherte Person mit aktiver Hilfe und übernimmt die nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Person schnellstmöglich wieder mobil zu machen. Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist oder die versicherte Person durch einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad verletzt oder schwerwiegend erkrankt.
- Bereits ab Wohnort der versicherten Person erbringt ROLAND folgende Leistungen:
- 24-Stunden Service
ROLAND unterstützt die versicherte Person auch bei technischen Problemen mit Ihrem Fahrrad bei Anruf unserer 24-Stunden Hotline durch Information über die nächstgelegene Fahrrad-Werkstatt oder bei Bedarf durch Benennung des nächsten Fahrrad-geeigneten Gastbetriebes.
- Pannenhilfe
Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgt ROLAND für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten. Kosten für Ersatzteile übernimmt ROLAND nicht. Organisiert sich die versicherte Person diese Hilfeleistung selbst, übernimmt ROLAND Kosten bis 50 EUR.
- Leistungen ab einer Entfernung von 10 km von Ihrem Wohnort
- Abschleppen
Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgt ROLAND für das Abschleppen des Fahrrades einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrrad-Werkstatt und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-Werkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnsitz.
Ist ein von der versicherten Person gewünschter Zielort näher gelegen oder in gleicher Entfernung erreichbar, so kann der Abtransport nach einvernehmlicher Abstimmung mit der versicherten Person anstelle des Abschleppens zur Fahrrad-Werkstatt bzw. zum Wohnsitz auch dorthin erfolgen.
Für nicht von ROLAND organisiertes Abschleppen erstattet ROLAND die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich übernimmt ROLAND die Kosten für den separaten Transport von Gepäck und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit dem Fahrrad nicht möglich ist.
- Bergung
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Fahrradweg abgekommen, sorgt ROLAND für seine Bergung und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernimmt ROLAND die entstehenden Kosten in voller Höhe.
Leistung nach Diebstahl
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen erbringt ROLAND auch, wenn der versicherten Person auf einer Reise das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Diebstahl polizeilich gemeldet wurde.
- Weiter- oder Rückfahrt
ROLAND organisiert die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz im Inland oder zum Zielort der versicherten Person. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der versicherten Person sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. ROLAND übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EUR für die
a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
- Ersatzfahrrad
ROLAND vermittelt der versicherten Person ein Ersatzfahrrad und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. ROLAND zahlt dabei für längstens 7 (sieben) Tage maximal 50 EUR je Tag.
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter- und Rückfahrt (Nr. 5, 2.3) in Anspruch, übernimmt ROLAND keine Ersatzfahrradkosten.
- Übernachtungskosten
ROLAND reserviert auf Wunsch eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel und übernimmt die Übernachtungskosten für höchstens fünf Nächte bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wiederhergestellt wurde. ROLAND erstattet bis zu 80 EUR je Übernachtung. Nimmt die versicherte Person die Leistung Weiter- und Rückfahrt (Nr. 5, 2.3) in Anspruch, übernimmt ROLAND die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.
- Fahrrad-Rücktransport
Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der am Schadentag in Deutschland für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden muss, sorgt ROLAND für den Transport des versicherten Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort. ROLAND übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz im Inland der versicherten Person. Diese Leistung erbringt ROLAND auch, wenn das versicherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird.
Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leistet ROLAND nur für den Rücktransport des Fahrrades ohne Akku.
- Fahrrad-Verschrottung
Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland verzollt oder verschrottet werden, übernimmt ROLAND die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort zum Einstellort. Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versicherte Person ausbezahlt. Gepäck lässt ROLAND zu Ihrem Wohnsitz transportieren, wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des Transportes übernimmt ROLAND bis zum Wert der Bahnfracht.
Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.
- Notfall-Bargeld
Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage, stellt ROLAND den Kontakt zur Hausbank der versicherten Person her und vermittelt eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort der versicherten Person.
Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stellt ROLAND der versicherten Person ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfügung und trägt die Kosten für Überweisung und Auszahlung bis zu 100 EUR.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025