In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Fahrrad folgendes für Zuständiges Gericht:
- Für Klagen gegen ROLAND bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie zurzeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Für Klagen von ROLAND gegen eine versicherte, natürliche Person ist das Gericht zuständig, das für den Wohnsitz der versicherten Person oder, in Ermangelung eines solchen, für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist die versicherte Person eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung. Das gleiche gilt, wenn die versicherte Person eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
- Ist der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Für Klagen gegen ROLAND bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Firmensitz der ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG. Ist die versicherte Person eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk sie zurzeit der Klageerhebung ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Für Klagen von ROLAND gegen eine versicherte, natürliche Person ist das Gericht zuständig, das für den Wohnsitz der versicherten Person oder, in Ermangelung eines solchen, für den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist die versicherte Person eine juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach ihrem Sitz oder ihrer Niederlassung. Das gleiche gilt, wenn die versicherte Person eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist.
- Ist der Wohnsitz der versicherten Person oder ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz von ROLAND.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025