In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung:
In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten – falls vereinbart –
Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten-, Weinberghäusern oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden.
Abweichend von § 6 VHB 2016 sind nicht versichert:
Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbelstücke.
Hausrat in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden.
Abweichend von § 6 VHB 2016 sind nicht versichert: Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins.
Hotelkosten bei nicht ständig bewohnter Wohnung
Abweichend von § 8 Nr. 3 VHB 2016 sind bei nicht ständig bewohnten Wohnungen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
In Erweiterung zu den VHB 2016 gelten – falls vereinbart –
Hausrat in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten-, Weinberghäusern oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden.
Abweichend von § 6 VHB 2016 sind nicht versichert:
Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), ausgenommen Möbelstücke.
Hausrat in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden.
Abweichend von § 6 VHB 2016 sind nicht versichert: Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins.
Hotelkosten bei nicht ständig bewohnter Wohnung
Abweichend von § 8 Nr. 3 VHB 2016 sind bei nicht ständig bewohnten Wohnungen Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025