In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Gefahrerhöhung:
- Unbewohntsein der Wohnung
Abweichend von § 17 c) VHB 2016 wird sich der Versicherer nicht auf eine Gefahrerhöhung berufen, wenn die versicherte Wohnung bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
- Gefahrerhöhung durch ein Gerüst
Die durch ein Aufstellen eines Gerüstes am Versicherungsort bedingte Gefahrerhöhung ist automatisch mitversichert und muss dem Versicherer nicht gesondert gemeldet werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
- Unbewohntsein der Wohnung
Abweichend von § 17 c) VHB 2016 wird sich der Versicherer nicht auf eine Gefahrerhöhung berufen, wenn die versicherte Wohnung bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
- Gefahrerhöhung durch ein Gerüst
Die durch ein Aufstellen eines Gerüstes am Versicherungsort bedingte Gefahrerhöhung ist automatisch mitversichert und muss dem Versicherer nicht gesondert gemeldet werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025