In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen:
- In Abänderung von § 13 Nr. 2 a) VHB 2016 ist die Entschädigung für Wertsachen und Bargeld je Versicherungsfall auf insgesamt 50 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden.
- Ferner ist die Entschädigung für folgende Wertsachen je Versicherungsfall (siehe § 1 VHB 2016, C4.1 und C5.1) begrenzt, wenn sich diese außerhalb verschlossener Wertschutzschränke gem. § 13 Nr. 1 b) VHB 2016 befinden, auf
a) 3.000 EUR für Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt;
b) 10.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
c) 40.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025