In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Besser folgendes für Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit:
Abweichend von § 34 Nr. 1 b) VHB 2016 verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Abweichend von § 34 Nr. 1 b) VHB 2016 verzichtet der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025