In der Hausratversicherung der Haftpflichtkasse gelten die nachstehenden Regelungen bezüglich Teilzahlungen sowie der Konsequenzen bei verspäteter Zahlung:
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Rate im Verzug ist.
Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025