In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse existiert für Bauvorhaben am selbst genutzten Risiko (Postanschrift = private Anschrift des Versicherungsnehmers) keine Begrenzung der Bausumme.
Beispiel
Herr Zöller renoviert sein Einfamilienhaus von Grund auf in Eigenarbeit. Die neuen Roste für die Kellerschächte sind noch nicht angeliefert worden. Wegen unzureichender Absicherung des Schachtes stürzt ein Freund des Versicherungsnehmers bei der Besichtigung des renovierten Hauses und erleidet schwere Verletzungen.Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kommt für die berechtigten Kosten auf.