In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Auslandsaufenthalte in
- Europa von unbegrenzter Dauer
- und sonstige vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu fünf Jahren mitversichert. Im Tarif Einfach Komplett entfällt diese zeitliche Begrenzung.
- Mitversichert ist eine Kaution weltweit bis zu 100.000 EUR in den Tarifen Einfach Gut und Einfach Besser.
- Mitversichert ist eine Kaution weltweit bis zu 500.000 EUR im Tarif Einfach Komplett.
Beispiel
Familie Heider hat für ihren Urlaub ein Luxusappartement auf Mallorca gemietet. Leider vergessen sie dort, den Abpumpschlauch der Waschmaschine in die Badewanne zu hängen. Der Wasserschaden ist erheblich. Die aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse deckt den entstandenen Gebäudeschaden.
Versichert ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen, wenn diese
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind oder
- während eines unbegrenzten Auslandsaufenthaltes in Europa eingetreten sind.
Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus·
- dem Eigentum, der Benutzung und Anmietung von Ferienhäusern
- dem Eigentum, der Benutzung und der Anmietung von Wohnungen
- der Anmietung von Häusern - während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes außerhalb Europas bis zu 5 Jahren eingetreten sind. Versichert ist hierbei auch die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Ausgeschlossen bleibt das in außereuropäischen Ländern gelegene Eigentum.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Hat der VN durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner im Umfang dieses Vertrages versicherten gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt die Haftpflichtkasse dem VN den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der VN verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution
verfallen ist.