In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt ab der Produktlinie PHV Einfach Besser die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die an fremden gemieteten Kraftfahrzeugen durch versehentliche Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten Kraftstoffen entstehen, bis zu einer Höchstersatzleistung von 10.000 EUR mitversichert. Es besteht kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge, die dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person zum dauerhaften oder regelmäßigen Gebrauch überlassen wurden.
Im Tarif PHV Einfach Komplett gilt eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.