In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtasse sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals eingeschlossen.
Beispiel
Herr Klausen beschädigt versehentlich ein Abwasserrohr. Durch Austreten des Brauchwasser entstehen Schäden in der Wohnung des Nachbarn. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kommt dafür auf.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.