In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtasse sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden
durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch
• Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals oder
• häusliche Abwässer.
Beispiel
Herr Klausen beschädigt versehentlich ein Abwasserrohr. Durch Austreten des Brauchwasser entstehen Schäden in der Wohnung des Nachbarn. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kommt dafür auf.
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.