Ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen mitversichert – auch wenn diese zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet oder geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Beispiel
Herr Kramer hat sich für seinen Urlaub von seiner Bekannten eine hochwertige Fotokamera ausgeliehen. Diese fällt ihm herunter und wird dabei irreparabel beschädigt. Die Bekannte fordert Schadenersatz in Höhe von 850 EUR. Herrn Kramers aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die Regulierung.
Eingeschlossen ist im Tarif Einfach Besser abweichend von Ziff. 7.6 AHB die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden beweglichen Sachen, auch wenn diese zu privaten
Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen;
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren;
- Vermögensfolgeschäden;
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 500.000 EUR begrenzt. Im Tarif Einfach Komplett gilt die Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Im Tarif Einfach Komplett sind außerdem Glasschäden im selbstbewohnten Mietobjekt, sofern keine Glas-Versicherung besteht, mitversichert.