In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Betriebspraktika oder Ferienjobs mitversichert. Der Ausschluss beruflicher oder betrieblicher Tätigkeiten bleibt bestehen.
Beispiel
Die Tochter des Versicherungsnehmers Herr Bach absolviert ein Berufspraktikum. Durch eine nicht ausreichend gelöschte Zigarette setzt sie versehentlich den Mülleimer im Pausenraum in Brand. Der Schaden wird glücklicherweise schnell entdeckt, für die Rußschäden muss sie dennoch einstehen. Die Privathaftpflicht-Versicherung ihres Vaters bei der Haftpflichtkasse bietet hierfür Deckung.