In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt ist das Halten oder Hüten von zahmen Haustieren (z. B. Katzen, Vögeln, Kaninchen), gezähmten Kleintieren (z. B. Frettchen) und Bienen mitversichert. Das Halten von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren sowie Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, erfordert hingegen weitergehenden Versicherungsschutz, z. B. über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
Das private Halten von bis zu 10 Schafen sind in der PHV mitversichert.
Beispiel
Die Katze von Frau Nordmann steigt durch ein offenes Fenster in die Wohnung des Nachbarn und zerkratzt dort ein teures Ledersofa. Im Rahmen ihrer Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse ist der Schaden mitversichert.