In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen hat, stellt die Haftpflichtkasse den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass es sich um einen mitversicherten Auslandsaufenthalt handelt und der Schaden im Umfang dieses Vertrages mitversichert ist. Wenn es der Versicherungsnehmer wünscht, kann die Höchstersatzleistung auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme erhöht werden.
Beispiel
Herr Mandel wird im Urlaub als Radfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Heimreise wird ihm nur durch die Hinterlegung einer Kaution gestattet. Die Haftpflichtkasse stellt ihm als Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag zur Verfügung.