In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Besitz und der Verwendung von Kitesport-Geräten (z. B. Kite-Drachen, -Boards, Buggys) bedingungsgemäß mitversichert.
Beispiel
Beim Kite-Boarden verliert der ungeübte Herr Unger die Gewalt über sein Sportgerät und kollidiert mit einem Strandspaziergänger. Dieser wird dabei erheblich verletzt und fordert Schadenersatz von Herrn Unger. Um die Schadenregulierung kümmert sich seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse.