In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Besitz und Verwendung folgender Kraftfahrzeuge ist mitversichert:
- Kraftfahrzeuge bis 6 km/h
- motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen bis 20 km/h
- auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Fahrzeuge ohne Rücksicht auf deren Höchstgeschwindigkeit
Beispiel
Beim Rasenmähen beschädigt Herr Neuner mit seinem Aufsitzrasenmäher den Pkw seines Nachbarn. Seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse reguliert berechtigte Reparaturkostenansprüche des Nachbarn.
Zu finden in den Versicherungsbedingungen: