In der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde mitversichert, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung besteht. Schäden an den zur Beaufsichtigung übernommenen Hunden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sonstige Haftpflichtansprüche der Halter und Eigentümer gelten mitversichert.
Beispiel
Während des 3-wöchigen Urlaubs seines Nachbarn betreut Herr Koch dessen Hund. Während Gartenarbeiten lässt er versehentlich ein Gartentor offen stehen. Der Hund entwischt auf die Straße und beißt einer vorbeilaufenden Passantin ins Bein. Diese macht gegenüber dem Tierhüter Herrn Koch Schmerzensgeldansprüche geltend. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kümmert sich darum.