In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt die Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.
Beispiel 1
Der Teppichboden in der Mietwohnung von Frau Huber wird durch herabfallende Zigarettenglut beschädigt. Die Regulierung des Schadens klärt ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse mit dem Vermieter.
Beispiel 2
Herr Kraus hat für seine private Geburtstagsfeier eine Grillhütte angemietet. Beim ausgelassenen Feiern beschädigt eine herunterfallende Flasche eine der Bodenfliesen der Hütte. Auch hier setzt sich die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Kraus mit dem Vermieter zwecks Schadenregulierung in Verbindung.
Mitversichert sind – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme (maximal bis 10.000.000 EUR) die gesetzliche Haftpflicht aus der
Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen
sowie an Elektro- und Gasgeräten, - Glasschäden, soweit sich der VN hiergegen besonders versichern
kann.