In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt für Mietsachschäden an Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern:
Die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen bzw. Inventar in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Hotelzimmern ist im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse bis zu einer Höchstersatzleistung von 10.000 EUR (PHV Einfach Gut) mitversichert. Im Tarif Einfach Besser beträgt diese Höchstersatzleistung 500.000 EUR. Der Tarif Einfach Komplett sichert die o.g. Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.
Beispiel
Während einer Urlaubsreise ist Herr Liebherr in einem Hotel untergebracht. Er raucht eine Zigarette. Durch Unachtsamkeit entsteht ein Brandloch in der Polstergarnitur. Der Schaden am Inventar ist über die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse mitversichert.