In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht von Personen, die den versicherten Personen bei Notfällen freiwillig Hilfe leisten, gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit mitversichert. Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflicht-Versicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Beispiel 1
Herr Schneider kommt auf einem Radweg mit seinem Fahrrad zu Sturz und zieht sich dabei eine stark blutende Kopfverletzung zu. Ein hinzukommender Radfahrer erkennt die gefährliche Situation und möchte schnell handeln. In der Aufregung vergisst er aber, sein eigenes Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen, so dass dieses ein neben dem Radweg geparktes Fahrzeug beschädigt. Der Fahrzeugeigentümer verlangt, dass der Hilfeleistende die Reparaturkosten ersetzt. Dieser verfügt nicht über eine eigene Privathaftpflicht-Versicherung. Die PHV Einfach Gut von Herrn Schneider bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die gegenüber dem Notfallhelfer geltend gemachten Ansprüche.
Beispiel 2
Frau Müller stürzt auf der Skipiste und verletzt sich dabei erheblich. Ein anderer Skifahrer möchte sie von der stark frequentierten Piste ziehen. Die am Rand der Skipiste abgestellten Skistöcke eines weiteren Skifahrers übersieht er dabei, so dass diese beschädigt werden. Die Haftpflichtkasse kümmert sich um die Regulierung des Schadens, da der Notfallhelfer selbst nicht privathaftpflichtversichert ist.