In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen
von
- Schlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer beruflichen/dienstlichen/amtlichen
Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherren überlassen wurden. - Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme bis 5.000 EUR je
Schadenereignis in der PHV Einfach Gut. - Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme bis 500.000 EUR je
Schadenereignis in der PHV Einfach Besser. - Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für jedes Schadenereignis in der PHV Einfach Komplett.
- Codekarten gelten Schlüsseln gleichgesetzt.
Versicherungsschutz besteht, sofern sich der Schlüssel/die Schlüssel rechtmäßig im Gewahrsam des
Versicherungsnehmers befunden hat/haben.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für
die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende
Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem
Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels/der Schlüssel festgestellt wurde.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes,
- den Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlösser
(Eigenschaden) bei Wohnungseigentümern, - dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen,
- dem Verlust von Schlüsseln von Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren
Betreuung Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des
Versicherungsnehmers ist oder war. Versicherungsschutz besteht jedoch, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz erlangt werden kann.