Die aktuelle Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse gewährt dem Versicherten Versicherungsschutz für seine gesetzliche Haftpflicht als Privatperson und aus den Gefahren des täglichen Lebens. Hierzu zählt die Haftpflichtkasse auch mögliche Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen.
Beispiel
Herr Uhlmann legt sich als Privatmann eine Internet-Adresse zu. Ein überregional bekanntes Unternehmen beansprucht den Domain-Namen für sich und stellt gegenüber Herrn Uhlmann Schadenersatzansprüche. Seine Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse bietet hierfür Versicherungsschutz.