Ein echter Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt dann vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht.
In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Derartige Vermögensschäden sind im Rahmen der im Versicherungsschein genannten Versicherungssumme mitversichert.
Beispiel
Frau Kleiber hat sich Kaminholz liefern lassen. Dieses hat sie an einer ungünstigen Stelle abladen lassen, so dass es unbeabsichtigt ihrem Nachbarn, einem Rechtsanwalt, die Ausfahrt aus seiner Garage versperrt. Um einen wichtigen Termin vor Gericht nicht zu verpassen, fährt der Rechtsanwalt kurzerhand mit einem Taxi zum Gericht. Die Taxirechnung legt er anschließend Frau Kleiber zur Begleichung vor. Ihre Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse übernimmt die Kosten.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
a) Schäden, die durch vom VN (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen oder geleistete Arbeiten entstehen;
b) Schäden durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen);
c) planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfen- der oder gutachterlicher Tätigkeit;
d) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Versicherungs-, Geld-, Kredit-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue und Unterschlagung;
e) der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten;
f) Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Kostenvoranschlägen;
g) Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
h) Tätigkeiten im Zusammenhang mit Datenverarbeitung, Rationalisierung und Automatisierung, Auskunftserteilung, Übersetzung, Reisevermittlung und Reiseveranstaltung;
i) vorsätzlichem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger vorsätzlicher Pflichtverletzung;
j) Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.