In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist ab der Produktlinie PHV Einfach Besser der Versicherungsschutz auch auf den Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart. Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme der im Zusammenhang mit der Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten, der Feststellung der Schadenhöhe, der Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils und der Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise des Nachweises der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung anfallenden Rechtskosten.
Beispiel
Herr Brem vermietet seine Einliegerwohnung. Bei Auszug seines Mieters werden zahlreiche Schäden im Wert von 12.000 EUR an der Wohnung festgestellt. Der Mieter ist mittellos und besitzt auch keinen Versicherungsschutz. Der Forderungsausfall-Schaden wird gegen Vorlage eines rechtskräftigen Titels und einer nachgewiesen gescheiterten Zwangsvollstreckung im Rahmen seiner Privathaftpflicht-Versicherung bei der Haftpflichtkasse reguliert (siehe > Ausfalldeckung). Da Herr Brem die Rechtsschutz-Versicherung als Ergänzung zur Ausfalldeckung vereinbart hat, werden neben der Hauptforderung von 12.000 EUR auch die Rechtsanwalts-, Prozess- und Vollstreckungskosten übernommen, die sich auf ca. 2.000 EUR belaufen. Diese hätte Herr Brem bei Nichtvorhandensein einer Rechtsschutz-Versicherungselbst tragen müssen.