In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sind Haftpflichtansprüche wegen Sachschäden durch häusliche Abwässer und durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals eingeschlossen.
Beispiel
Nach starken Witterungsniederschlägen verschmutzt austretendes Abwasser den Hausrat des Mieters Herr Glaser. Er lebt in der mitversicherten Souterrainwohnung des Einfamilienhauses von Herrn Illner. Bei der Schadenermittlung wird festgestellt, dass die Rückstauklappe des Hauses defekt war. Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse von Herrn Illner kümmert sich um die Schadenersatzansprüche seines Mieters.