Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für mögliche Schäden im Zusammenhang mit der privaten Ausübung von Sport (ausgenommen Jagd) gilt im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse mitversichert.
Beispiel 1
Der Sohn von Herrn Brandner spielt in einem Tennisclub. Während eines Spiels fliegt der Ball weit über das Netz in die Fensterscheibe des Nachbarhauses.
Beispiel 2
Frau Nenner fährt Ski. Sie ist dabei recht unerfahren und unsicher. Sie will am Pistenrand anhalten und achtet dabei nicht auf eine andere talabwärts fahrende Skiläuferin. Sie prallt mit ihr zusammen. Die zweite Skifahrerin erleidet erhebliche Verletzungen. Frau Nenners Privat- Haftpflichtversicherung bei der Haftpflichtkasse kümmert sich um die ihr gegenüber geltend gemachten Ansprüche.