Die Privathaftpflicht beschäftigt sich mit der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherten aus den Gefahren des täglichen Lebens. Bei vielen Versicherern gelten in der Privathaftpflicht die Gefahren aus einer „ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung“ ausgeschlossen. Die Auslegung dieser Einschränkung ist oft strittig. Deshalb verzichtet die Private Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse auf diese Einschränkung.