Der Besitz und das Führen von Wassersportfahrzeugen (z. B. privat genutzte eigene oder fremde Schlauchboote , Ruderboote oder Paddelboote, Surfbretter / Windsurfbretter sowie geliehene Segelboote) gilt im Rahmen der aktuellen Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse versichert. Ausgenommen sind eigene Segelboote und eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge mit Motor – auch Hilfsmotoren oder Außenbordmotoren – oder Treibsätzen. Mitversichert ist jedoch der gelegentliche Gebrauch von fremden Wassersportfahrzeugen mit Motor, soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Der Versicherungsschutz kann ab der Produktlinie PHV Einfach Besser auf das Führen eigener Motorboote bis 15 PS sowie eigener Segelboote bis 15 qm Segelfläche erweitert werden (in der Produktlinie PHV Einfach Komplett auf 25 qm Segelfläche).
Beispiel 1
Herr Wagner fährt auf einem See mit einem Ruderboot. Er übersieht dabei einen Schwimmer und kollidiert mit diesem. Der Schwimmer wird dabei verletzt.
Beispiel 2
Für einen Ausflug auf der Lahn leiht sich Herr Zimmer ein Tretboot mit Elektromotor. Beim Zusammenstoß mit einem Kanu wird dieses zerstört. Der Kanufahrer fordert Schadenersatz.
Die Privathaftpflicht-Versicherung der Haftpflichtkasse kümmert sich in beiden Fällen für die Schadenverursacher um die ihnen gegenüber geltend gemachten Schadenersatzansprüche.
Abweichend von A. III. besteht Versicherungsschutz im Tarif Einfach Besser auch für Schäden, die durch den Besitz und Gebrauch von
- eigenen Segelfahrzeugen (Segelboote, Segelschlitten, Eissegelschlitten, Strandsegler) mit einer Segelfläche bis maximal 15 qm,
- eigenen Motorbooten mit einer Motorstärke bis maximal 15 PS/11,03 kW verursacht werden, sofern hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.