In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen sowie von versicherungspflichtigen Flugmodellen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt, als mitversichert.
Versichert gilt hierbei auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter der o.g. Luftfahrzeuge solange diese ausschließlich zur privaten Freizeitgestaltung betrieben werden. Die Versicherung umfasst auch den bedingungsgemäß mitversicherten Personenkreis.
Die Versicherungssummen je Schadenereignis betragen 50.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von 750.000 SZR/SDR sind im Rahmen der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen enthalten.
Die Versicherungssumme bei Personenschäden ist maximiert auf 10 Mio. EUR je geschädigter Person.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und den geschriebenen Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) des Vertrages.
Bei der Nutzung der Drohne zu gewerblichen Zwecken erlischt der Versicherungsschutz.