In der Privaten Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt:
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß Ziff. 3 der "Beitragsangleichung", ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, dann senden Sie bitte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und dem gewünschten Versicherungsende eine schriftliche Mitteilung an:
https://www.haftpflichtkasse.de/service-kontakt/kontakt/kontaktformular/
oder per E-Mail:
oder per Post:
Die Haftpflichtkasse
Darmstädter Str. 103
64380 Roßdorf