Für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Die vereinbarte Versicherungssumme ist die Höchstgrenze der Leistung je Schadenfall. Die pauschale Versicherungssumme gilt zusammen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei der Haftpflichtkasse steht die vereinbarte Summe im Jahr auch mehrfach zur Verfügung, ist also
nicht in einem Versicherungsjahr maximiert. Die Versicherungssumme kann für bestimmte mitversicherte Leistungen begrenzt sein.
Die Versicherungssumme beträgt 20.000.000 € oder 50.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Versicherungssumme ist maximiert bei Personenschäden auf 10.000.000 € je geschädigter Person.