Für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Tarif Komplett) der Haftpflichtkasse gilt:
in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahre (Kautionszahlungen im Ausland, Höchstersatzleistung 100.000 €).
Beispiel
Familie Heider verbringt ihren Urlaub in Spanien. Bei einem Ausflug reißt sich der Hund von der Leine los, rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Die THV Einfach Komplett deckt den entstandenen Schaden.
Für unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa sowie vorübergehende Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bis zu 5 Jahren gilt:
Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen. Die Leistungen des Versicherers erfolgen in EUR. Die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Hat der VN durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner im Umfang dieses Vertrages versicherten gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt die Haftpflichtkasse dem VN den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der VN verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen. Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.